Infomaterial

Passiver Schallschutz

Wenn Sie unter Fluglärm leiden, sollten Sie zunächst in Erfahrung bringen, ob Sie in einer Schutzzone wohnen und Anspruch auf Schallschutz haben.

  • Erster Ansprechpartner ist der Fluglärmbeauftragte des Airports oder die jeweilige Landesluftfahrtbehörde.
  • Bei Militärflughäfen die Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr (Servicetelefon: 0800 / 8620730)