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Sie müssen Fluglärm nicht klaglos hinnehmen. Nach dem Luftverkehrsgesetz sind alle Beteiligten (Behörden, Flughafen, Luftverkehrsunternehmen, Flugsicherung) verpflichtet, Sie vor Gesundheitsgefahren und vor unzumutbaren Belästigungen zu beschützen und Ihre Nachtruhe zu gewährleisten.
Aus eigener Erfahrung wissen wir, wie schwer es ist, den richtigen Adressaten ausfindig zu machen, an dem man sich mit seinem Anliegen wenden kann. Aus diesem Grund hier die wichtigsten Adressen mit kurzer Beschreibung:
Lärmschutzbeauftragter für den Flughafen München
Der Lärmschutzbeauftragte ist die richtige Anlaufstelle für Beschwerden über eine Verletzung der Luftverkehrsbestimmungen.
Hr. Dr. Biberger Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern: www.luftamt-suedbayern.de Maximilianstr. 39 80538 München Tel.: (089) 2176-2587 Fax : (089) 2176-402587 E-Mail: robert.biberger@reg-ob.bayern.de
Luftamt Südbayern
Das Luftamt Südbayern ist die für den Flughafen München zuständige Aufsichtsbehörde.
Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - Postfach 80534 München Tel.: (089) 2176-0 Fax: (089) 2176-2979 E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de www.regierung.oberbayern.bayern.de
Lufthansa - Customer Relations
Deutsche Lufthansa AG Kundendialog Deutschland 33322 Gütersloh /Deutschland Fax: + 49 – (0)1805 – 838005