Adressen

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Addressbuch

Sie müssen Fluglärm nicht klaglos hinnehmen. Nach dem Luftverkehrsgesetz sind alle Beteiligten (Behörden, Flughafen, Luftverkehrsunternehmen, Flugsicherung) verpflichtet, Sie vor Gesundheitsgefahren und vor unzumutbaren Belästigungen zu beschützen und Ihre Nachtruhe zu gewährleisten.

Aus eigener Erfahrung wissen wir, wie schwer es ist, den richtigen Adressaten ausfindig zu machen, an dem man sich mit seinem Anliegen wenden kann. Aus diesem Grund hier die wichtigsten Adressen mit kurzer Beschreibung:

Lärmschutzbeauftragter für den Flughafen München

Der Lärmschutzbeauftragte ist die richtige Anlaufstelle für Beschwerden über eine Verletzung der Luftverkehrsbestimmungen.

Hr. Dr. Biberger  
Regierung von Oberbayern  
Luftamt Südbayern:  
www.luftamt-suedbayern.de  
Maximilianstr. 39  
80538 München  
Tel.: (089) 2176-2587  
Fax : (089) 2176-402587  
E-Mail: robert.biberger@reg-ob.bayern.de  

Luftamt Südbayern

Das Luftamt Südbayern ist die für den Flughafen München zuständige Aufsichtsbehörde.

Regierung von Oberbayern  
- Luftamt Südbayern -  
Postfach  
80534 München  
Tel.: (089) 2176-0  
Fax: (089) 2176-2979  
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de  
www.regierung.oberbayern.bayern.de  

Lufthansa - Customer Relations

Deutsche Lufthansa AG  
Kundendialog Deutschland  
33322 Gütersloh /Deutschland  
Fax: + 49 – (0)1805 – 838005